Sonntag, 27. März 2016

Besondere Zollvorschriften Bitte unbedingt vor der Reise lesen

Besondere Zollvorschriften

Bitte unbedingt vor der Reise lesen






Devisen
Ausländische Besucher können Fremdwährungsbeträge in unbegrenzter Höhe ein- und wieder ausführen. Die Landeswährung "Baht" kann unbegrenzt eingeführt, jedoch nur bis zu einer Höhe von 20.000 Baht pro Person ohne vorherige Genehmigung ausgeführt werden. Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten Wechselstuben zu tauschen.


Einfuhr
Generelles Einfuhrverbot besteht für alle Arten von Narkotika, Feuerwaffen sowie pornographisches Schriftgut. Zollfrei können persönliche Güter wie Kleidung, Kosmetika etc. in angemessener Menge und zum persönlichen Gebrauch eingeführt werden, darüber hinaus die übliche Menge an Zigaretten (200 Stück) und Tabak (250 g) sowie ein Liter Wein oder Spirituosen. 
Aber Vorsicht, in Thailand ist Schaps mit mehr als 40% Alkohol verboten. Wer solchen Schnaps einführt ist schnell mal einige hundert Bath als Strafe los.

Bei der Einfuhr von Filmkameras, Fotoapparaten mit Filmmaterialien gelten folgende Vorschriften: 
Pro Person können eine Filmkamera und/oder ein Fotoapparat sowie fünf Filmrollen pro Kamera/Apparat zollfrei eingeführt werden. Weitere Apparate müssen bei der Einreise deklariert werden; zusätzliches Filmmaterial wird mit einer Zollgebühr von 40% des Gesamtwertes belegt (nur unbelichtete Filme), was aber selten wirklich praktiziert wird. Medienvertreter können unter Umständen von den Zollgebühren befreit werden. 

Fleisch und Wurstwaren
Nach Auskunft der thailändischen Botschaft in der BRD ist die Einfuhr von Fleisch, Wurstwaren und Fleischprodukten nach Thailand seit der BSE-Krise untersagt und wird mit Gefängnisstrafen von bis zu 2 Jahren bestraft *. Inwieweit Tierprodukte wie z.B. Gummibärchen unter diese Regelung fallen, konnte man uns nicht sagen. 




Ausfuhr 
Produktpiraterie 
Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computer, Software, Kleidung usw. sowie die Einfuhr in die Schweiz und nach Deutschland ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Allerdings lässt der Zoll gewisse Mengen für den nicht gewerblichen Bedarf zu. 
Dazu hier ein PDF vom Zoll zum DOWNLOAD

Antiquitäten 
Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (z.B. Buddhafiguren oder –Bilder) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Die Botschaft hält diesbezüglich ein Merkblatt mit weiteren Informationen bereit.

Souvenirs 
Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z.B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein sowie deren Einfuhr in die Schweiz und nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich darüber vor dem Kauf zu informieren.



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